Pflegedienst Mahn

Häusliche Kranken- und Altenpflege

Durch eine Betreuung im privaten Wohnumfeld können die Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und ihre Gewohnheiten fortsetzen ohne sich auf neue Herausforderungen einlassen zu müssen. Dadurch gleicht der Kontakt zum Pflegepersonal einem Gastempfang, viele Patienten fühlen sich wohler und auch die Nutzung der eigenen Einrichtung birgt das Potential zur besseren Einstellung gegenüber der Gesundheit. Ziel ist es, die Lebenssituation unter bestmöglichen Umständen zu erhalten und sich in den „eigenen vier Wänden“ selbst treu bleiben zu können. Daher legen wir als mobiler Pflegedienst viel Wert auf eine individuelle Versorgung sowie Umsetzung medizinisch-qualitativer Leistungen.

Behandlungspflege nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehört die medizinische Versorgung der kranken Menschen nach ärztlicher Anordnung. Diese Anordnung wird entweder vom Hausarzt oder von einem mit behandelnden Facharzt ausgestellt. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können Patienten folgende Leistungen in der häuslichen Umgebung erhalten (Beispiele):

  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen (Insulingabe, Thromboseprophylaxe)
  • Anziehen/ Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbandswechsel und Kompressionsverbände
  • Dekubitusversorgungen
  • Parenterale Ernährung
  • Portversorgung
  • Stromabehandlungen

Grundpflege nach SBG XI bei Erhalt eines Pflegegrades

Die Grundpflege umfasst die gesamte "Körperpflege" eines Menschen, sowie Hilfe bei der Verrichtung alltäglicher Dinge. Dazu zählen die Morgen-/ Abendtoilette inklusive Wäschewechsel, das Lagern und Betten von bettlägrigen Patienten, die Zubereitung von Speisen sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (auch parenteraler Ernährung) und die Unterstützung bei Ausscheidungen. Das Reinigen und Beheizen der Wohnung, die Erledigung von Einkäufen sowie das Begleiten des Pflegebedürftigen bei Aktivitäten z.B. Arztbesuche, Apothekeneinkäufe, Behördengänge sind ebenfalls abrechenbare Leistungen der Pflegeversicherung.

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Selbstverständlich können alle diese pflegerischen Maßnahmen auch als Privatleistungen in Anspruch genommen werden, falls kein Pflegegrad zugesprochen wurde. Für Möglichekeiten im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot!

Außerdem bieten wir Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege an, d.h. für den Fall, dass die eigentliche Pflegeperson vorübergehend "verhindert" ist (z.B. eigene Krankheit oder Urlaub). Hierzu stehen Geldleistungen der Pflegekassen zur Verfügung.

Viertel- oder halbjährliche Beratungseinsätze, notwendig bei Erhalt von Pflegegeld, führen wir in Ihrem Haushalt durch und beraten Sie gern zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Zusätzlich beraten wir Sie zu eventuell notwendigen Heil- bzw. Hilfsmitteln:

  • Hausnotruf
  • Rezept- und Arzneimittelversorgung
  • Hilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder ähnliches
  • Essen auf Rädern, Wäscherei-Service

Für Fragen und individuelle Angebote können Sie uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular verwenden. Wir helfen Ihnen weiter.